Zertifikat „Bewegungsfreundliche Kindertagesstätte“

In zahlreichen katholischen Kindergärten und Tageseinrichtungen ist Bewegung bereits zu einem grundliegenden pädagogischen Prinzip geworden. Der DJK Sportverband Diözesanverband Paderborn möchte alle katholischen Einrichtungen nicht nur durch gezielte Informationen und maßgeschneiderte Qualifizierungen unterstützen, sondern darüber hinaus motivieren, dem Dreiklang „Bildung – Bewegung – Gesundheit“ einen noch höheren Stellenwert in ihrem pädagogoischen Konzept und dessen praktischer Umsetzung einzuräumen.

In diesem Sinne können vorbildliche Einrichtungen das Zertifikat „Bewegungsfreundliche Kindertagesstätte“ erhalten, wenn ihr Profil nachstehenden Qualitätsstandards entspricht.

  • Das pädagogische Konzept der Einrichtung weist der Bewegung und dem kindlichen Spiel eine hohe Bedeutung im Kindergartenalltag zu und betont entsprechende vielfältige Angebote zur Unterstützung einer ganzheitlichen Entwicklung der Kinder.
  • Die Einrichtung ist bewegungsfreundlich gestaltet und verfügt über einen geeigneten Bewegungsraum sowie über ein entsprechend gestaltetes Außengelände.
  • Pro Gruppe hat mindestens eine/e Mitarbeiter/in die Sonderausbildung „Bewegungserziehung“ bzw. „Bildung – Bewegung – Gesundheit“ absolviert oder verfügt über eine vergleichbare Ausbildung (Motopäde/in, Heilpädagoge/in)
  • Die Einrichtung ermöglicht den Kindern möglichst viel Bewegungszeit in der täglichen Durchführung von offenen und angeleiteten Angeboten.
  • Mindestens einmal pro Jahr führt die Einrichtung eine Elterninformation zur Bedeutung der Bewegung für die Entwicklung der Kinder durch.
  • Alle zwei Jahre findet ein Reflektionsgespräch im Sinne eines Erfahrungsaustausches statt.

Das Zertifikat kann formlos beim DJK Sportverband Diözesanverband Paderborn beantragt werden. Die Überprüfung der Kriterien erfolgt im Rahmen eines Beratungsgesprächs vor Ort durch eine/n Referenten/in des DJK Sportverbandes.

Das Zertifikat wird für einen Zeitraum von vier Jahren verliehen. Eine Verlängerung erfordert die Einhaltung der beschriebenen Kriterien sowie die Verlängerung der Zusatzqualifikationen der Mitarbeiter/innen durch eine mindestens 15 Lerneinheiten umfassende, geeignete Fortbildung.